Visuelle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern melden

Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Nackt- oder sexuell explizite Bilder von Personen unter 18 Jahren können als Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern gelten. Zu Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern gehören alle visuellen Darstellungen, in denen eine minderjährige Person an sexuellen Handlungen beteiligt ist, insbesondere Fotos, Videos und computergenerierte Bilder.

Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind illegal. Wenn Sie vermuten, dass ein Kind in unmittelbarer Gefahr ist, wenden Sie sich sofort an die Polizei.

Google setzt alles daran, dafür zu sorgen, dass seine Plattformen für alle Nutzer, einschließlich Kinder, sicher sind. Wir bekämpfen den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet mit allen Mitteln und ergreifen umfassende Maßnahmen, um die Präsenz solcher Inhalte auf unseren Plattformen zu verhindern, sie zu erkennen, zu entfernen und zu melden. Weitere Informationen zu den Maßnahmen, die Google zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern auf seiner eigenen Plattform und in seinen eigenen Diensten ergreift, finden Sie in der Transparenzbericht-Hilfe und auf der Website „Sexuellen Missbrauch von Kindern online bekämpfen“.

Entfernung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern aus der Google Suche beantragen

Damit unsere Teams die Entfernung von Inhalten aus der Google Suche prüfen können, müssen eingereichte URLs eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Unter den URLs sind Inhalte zu finden, in denen Ihrer Meinung nach eine Person zu sehen ist, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Inhalte jünger als 18 Jahre war und nackt oder bei sexuell expliziten Handlungen zu sehen ist.
  2. Unter den URLs sind Inhalte zu finden, über die allem Anschein nach Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern angeboten oder beworben werden (z. B. ein Downloadlink).

Wichtig: Zur Einhaltung örtlicher Gesetze kann der Vorgang zur Entfernung je nach dem Land, in dem Sie leben, variieren. Wenn Sie zu Beginn des Verfahrens zur Entfernung beispielsweise angeben, dass sich Ihr Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat befindet, werden Sie zur Rechtliche Hinweise-Hilfe weitergeleitet.

Antrag auf Entfernung stellen

Wenn Ihr Antrag auf Entfernung nicht den oben genannten Anforderungen entspricht, aber sich auf Nacktbilder oder sexuell explizite Darstellungen bezieht, auf denen Personen über 18 Jahre zu sehen sind, die ohne Einwilligung erstellt oder geteilt wurden, finden Sie auf der Seite Problem melden in der Google Suche weitere Optionen.

Was geschieht nach dem Einreichen des Antrags auf Entfernung?

  1. Automatische E‑Mail-Bestätigung: Wenn Sie Ihre Kontaktdaten im Webformular angeben, erhalten Sie eine E‑Mail, in der wir den Erhalt Ihres Antrags bestätigen. Wenn Sie die Meldung anonym eingereicht haben, können wir Ihnen keine Rückmeldung geben.
  2. Antragsprüfung: Jeder Antrag wird anhand der oben genannten Anforderungen bewertet.
  3. Bei Bedarf Anforderung weiterer Informationen: In einigen Fällen werden Sie um weitere Angaben gebeten. Wenn nicht genügend Informationen vorliegen und beispielsweise URLs fehlen, erhalten Sie genaue Hinweise und wir bitten Sie dann, den Antrag noch einmal einzureichen.
  4. Entfernung und Weiterleitung bestätigter Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern: Wenn Google die in Ihrer Meldung enthaltenen Informationen als offensichtliche Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern einstuft, werden sie aus der Google Suche entfernt und als CyberTipline-Meldung an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC, Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) weitergeleitet. Bei diesem Zentrum handelt es sich um eine in den USA ansässige Organisation, die als Vermittlungsstelle und umfassendes Meldezentrum für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der sexuellen Ausbeutung von Kindern dient.
  5. Benachrichtigung bei jeglichen Maßnahmen: Sollte der Antrag die Voraussetzungen für eine Entfernung nicht erfüllen, erhalten Sie von uns auch eine kurze Erklärung. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, Sie aber später zusätzliche Informationen vorlegen möchten, die Ihren Antrag weiter stützen, können Sie den Antrag noch einmal einreichen.

Weitere Möglichkeiten zum Melden

Wenn Sie die Inhalte nicht direkt bei Google melden möchten oder sie nicht in der Google Suche gefunden haben, können Sie sich an eine der hier aufgeführten Organisationen wenden.

Häufig gestellte Fragen

Was unternimmt Google, um Nutzer davon abzuhalten, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Google zu suchen?
Google investiert in Safety by Design, um Nutzer davon abzuhalten, in der Google Suche nach Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu suchen. Wir halten uns streng an unsere Richtlinien, nach denen Suchergebnisse blockiert werden, die zu Seiten mit visuellen Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder zu Inhalten führen, in denen Kinder tatsächlich oder anscheinend zu Opfern werden. zu Schaden kommen, gefährdet oder anderweitig ausgebeutet werden. Wir aktualisieren unsere Algorithmen ständig, um unsere Nutzer bestmöglich vor solchen gefährdenden Inhalten zu schützen. Wird unserer Einschätzung nach nach Inhalten mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern gesucht, treffen wir besondere Vorkehrungen: Bei solchen Suchanfragen filtern wir Ergebnisse mit expliziten pornografischen Ergebnissen heraus. Falls in der Google Suche nach nicht jugendfreien expliziten Inhalten gesucht wird, werden keine Bilder zurückgegeben, auf denen Kinder zu sehen sind, da Kinder und sexuelle Inhalte in keinerlei Zusammenhang zueinander gestellt werden. Wenn Inhalte mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern erkannt werden, entfernen wir sie nicht nur aus dem Index der Google Suche, sondern werten auch alle Inhalte von Websites mit einem hohen Anteil an Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ab. In vielen Ländern wird Nutzern bei Suchanfragen mit eindeutigem Bezug zu Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern eine gut sichtbare Warnung angezeigt. Dort werden sie darauf hingewiesen, dass visuelle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern illegal sind, und darüber informiert, wie sie entsprechende Inhalte an vertrauenswürdige Organisationen melden. Wir haben festgestellt, dass Nutzer weniger geneigt sind, ihre Suche fortzusetzen, wenn diese Warnungen angezeigt werden.
Was ist mit computergenerierten Bildern?
KI-generierte Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder computergenerierte Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, sind eine Bedrohung, die Google außerordentlich ernst nimmt. Für unsere Arbeit, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu erkennen, zu entfernen und zu melden, haben wir schon immer entsprechende Inhalte herangezogen. Zu diesen gehören Inhalte mit realen Minderjährigen, modifizierte Bilder mit einer identifizierbaren minderjährigen Person bei sexuell expliziten Handlungen sowie computergenerierte Bilder, die von einem realen Minderjährigen bei solchen Handlungen nicht zu unterscheiden sind.
Das Formular bietet mehrere Optionen für das Entfernen. Welche Option wähle ich aus?
Wenn Sie gefragt werden, warum Sie die Entfernung persönlicher Inhalte aus der Google Suche beantragen, können Sie entweder „Die Inhalte enthalten Nacktheit oder sexuelle Darstellungen“ oder „Die Inhalte zeigen eine Person unter 18 Jahren“ auswählen. Daraufhin werden Sie zum nächsten Bildschirm weitergeleitet, auf dem Sie gefragt werden, ob die Inhalte eine Person zeigen, die sowohl unter 18 Jahre als auch nackt oder bei sexuell expliziten Handlungen dargestellt ist.
Kann ich Inhalte anonym melden?
Ja. Damit Ihre Meldung anonym erfolgt, müssen Sie sich davor aus Ihren Google-Konten abmelden. Geben Sie dann keine Informationen in die optionalen Felder für Kontaktdaten ein.
Wenn Sie Inhalte anonym melden, können wir Ihnen keine Informationen zum Bearbeitungsstatus zukommen lassen. Falls Sie den Status Ihrer Meldung in Erfahrung bringen möchten, beispielsweise, ob die Inhalte entfernt wurden, müssen Sie im Webformular Ihren Namen und Ihre E‑Mail-Adresse angeben.
Welche URLs muss ich zur Überprüfung einreichen?
Die eingereichten URLs müssen zu einer Webseite, einem Bild oder einem Video führen, das die mutmaßlichen Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern enthält, oder es muss sich um URLs handeln, unter denen Nutzer aufgefordert werden, auf Inhalte zu klicken und sie herunterzuladen, die möglicherweise Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern enthalten.
Wie finde ich die URL der Inhalte, die ich melden möchte?
Die URL mit dem Inhalt ermitteln Sie, indem Sie nach der Seite oder dem Bild suchen, das Sie melden möchten.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Wie kann ich mehrere URLs zur Überprüfung einreichen?
Geben Sie eine URL pro Zeile ein. Sie können bis zu 1.000 URLs einreichen.
Wie beantrage ich die Entfernung von Inhalten, die nicht mehr verfügbar sind?
Wenn die Inhalte nicht mehr auf einer Webseite, sondern in den Google-Suchergebnissen oder im Cache angezeigt werden, können Sie die Aktualisierung von veralteten Inhalten anfordern.
Was passiert, wenn Inhalte aus der Google Suche entfernt werden?
Die Google Suche verarbeitet systematisch im Internet veröffentlichte Informationen. Wir haben keinen Einfluss auf die Inhalte auf Webseiten von Drittanbietern. Auch wenn Google die Inhalte aus den Suchergebnissen entfernt, sind diese womöglich weiterhin auf der ursprünglichen Website vorhanden. Das heißt, sie können von anderen Suchmaschinen, in sozialen Medien oder direkt über die URL der Website gefunden werden.
Der beste Weg ist daher, sich direkt an den Websiteinhaber zu wenden, da dieser die Inhalte vollständig entfernen kann.

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